Telekom: Strafe für langsame Anbieterwechsel

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) macht Ernst. Die BNetzA ist vielen Kunden bekannt, da sie für viele Bereiche des täglichen Lebens zuständig ist. Auch Teilbereiche der Stromversorgung und der Telekommunikation gehören zu ihrem Aufgabengebiet. Besonders der Bereich Zugang zu Strom- und Telekommunikationsnetzen führt immer wieder zu Presseartikeln.

75.000 Euro Strafe für Telekom

In einem Fall hat die Bundesnetzagentur jetzt eine Strafe von 75.000 Euro verhängt. Die Strafe wurde verhängt weil die Telekom, nach Anbieterwechseln, die Freischaltung der Anschlüsse zu langsam vornahm.

Die Strafe ist ein klares Zeichen gegen "tote Leitungen". Beim Anbieterwechsel kam es in der Vergangenheit teilweise zu längeren Ausfällen.

Diese Strafe führt hoffentlich dazu, dass diese Ausfälle noch weniger werden und zukünftig absolute Ausnahmen sind. Im Jahr 2014 kam es zu ca. 5000 Beschwerden bei der BNetzA, die die Behörde ins Spiel brachte. Die Bundesnetzagentur spricht von einer dringenden Marktverbesserung.

Laut den Gesetzesvorgaben darf der Ausfall des Anschlusses maximal einen Tag dauern. Wenn der Internetanbieterwechsel länger dauern sollte, sind im Extremfall bis zu 100.000 Euro Strafe möglich. Die Bundesnetzagentur sagte aber auch, dass es bei den jährlich ca. 3.000.000 Millionen (!) Anbieterwechseln in den meisten Fällen problemlos zugeht.

Sie können also beruhigt Ihren Internetanbieter oder Telekommunikationsanbieter wechseln. Wichtig für einen möglichst reibungslosen Wechsel des Internetanbieters bzw. Telekommunikationsanbieters sind aber richtige und vollständige Angaben.

Zukünftig werden die Prozesse für den Anbieterwechsel immer weiter verbessert und sogenannte Wechsel-Schnittstellen eingeführt. Machen Sie jetzt den Internet Anbieter Vergleich und informieren Sie sich.